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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08 KR ER   

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https://dejure.org/2009,16649
LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08 KR ER (https://dejure.org/2009,16649)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - L 9 B 482/08 KR ER (https://dejure.org/2009,16649)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - L 9 B 482/08 KR ER (https://dejure.org/2009,16649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Versorgung eines unter Morbus Cushing leidenden Versicherten mit dem nicht zugelassenen Arzneimittel Metopiron

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versorgung mit Metopiron (Metyrapon) bei Morbus Cushing in Deutschland

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Kostenübernahmezusage für die Benutzung eines Medikaments, das außerhalb seiner

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08
    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen; behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der grundlegenden objektiven Wertentscheidung zugunsten des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerecht werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; nachfolgend Landessozialgericht Berlin, Beschluss des 9. Senats vom 28. Januar 2003, L 9 B 20/02 KR ER W02 l).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08
    Wäre dies der Fall, würde das Verbringungsverbot auch nicht durch die Ausnahmevorschrift in § 73 Abs. 3 AMG durchbrochen werden können (vgl. hierzu und zum Folgenden Bundessozialgericht, Urteil vom 17. März 2005, B 3 KR 2/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 25 ff.).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, stattgebender Kammerbeschluss vom 6. Februar 2007, 1 BvR 3101/06, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08
    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ( § 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch [SGB V]) nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche ( § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz [AMG]) arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. nur Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 14/06 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 9).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08
    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen; behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der grundlegenden objektiven Wertentscheidung zugunsten des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerecht werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; nachfolgend Landessozialgericht Berlin, Beschluss des 9. Senats vom 28. Januar 2003, L 9 B 20/02 KR ER W02 l).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

    Abzuwägen sind dabei die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Antragsteller der streitbefangene Anspruch zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 Rdnr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 10. Juni 2009, L 9 B 482/08 KR ER, juris).
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 72 KR 500/12

    Krankenversicherung - Eilverfahren - vorläufige Kostenübernahme für einen

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, stattgebender Kammerbeschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2009, L 9 B 482/08 KR ER).
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